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AGB

Geschäftsbedingungen

Der Provisionsanspruch entsteht, wenn durch unsere Vermittlung oder unser Nachweis ein Vertrag über das Objekt zustande kommt.

Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn sich die Vertragsbedingungen ändern, soweit ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Vertragsobjekt und dem angebotenem Objekt besteht. Ein Provisionsanspruch gilt auch bei Erbbaurecht statt Verkauf.

Auch für mündlich (einschließlich telefonisch) bekannt gegebene Objekte entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht.

Sollte das angebotene Objekt dem Empfänger durch andere bekannt sein, so hat er dies unverzüglich bis spätestens 7 Tage nach Erhalt schriftlich anzuzeigen und den Erstnachweis (Name) bekannt zu geben. Spätere Nachweise durch Dritte verhindern nicht den Provisionsanspruch.

Bei Vertragsverhandlungen ist unsere Firma als Vermittler anzugeben, Abschriften und/oder Kopien sind dem Makler unverzüglich beizubringen.

Das Angebot ist ausschließlich für den Empfänger bestimmt, bei Weitergabe an Dritte ist der Empfänger schadenersatzpflichtig.

Alle Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.

Tätigkeit für den anderen Vertragspartner ist dem Makler gestattet.

Alle Angaben in den Angeboten basieren auf Informationen durch den Auftraggeber/ Eigentümer/ Verfügungsberechtigen. Die Firma FESTLAND Immobilien ist stets bemüht, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zur erhalten. Diese Angaben sind freibleibend und unverbindlich, Irrtümer und Zwischenverkauf sind vorbehalten.

Die Firma FESTLAND Immobilien haftet in keiner Weise für die Finanzierung der nachgewiesenen oder vermittelten Objekte.

Beim notariellen Vertragsabschluss ist die Firma FESTLAND Immobilien hinzuzuziehen. Weiterhin wird eine Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden gefordert.

Die Provision ist fällig und verdient bei Vertragsabschluss. Ist keine andere Provision vereinbart, gilt:

bei Grundstücken, Immobilien:7,14 Prozent inkl. 19 % MwSt. vom Vertragswert

bei grundstücksgleichen Rechten:7,14 Prozent inkl. 19 % MwSt. vom Objektwert

bei Mieten:2 Nettokaltmieten inkl. 19% MwSt.

bei Pachten:1 Jahrespacht inkl. 19% MwSt.

Bei den genannten Beträgen handelt es um die jeweilige Gesamtprovision. Sofern eine Teilung der Provision gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart ist, wird diese Gesamtprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Bei hälftiger Teilung beträgt die Provision für Käufer und Verkäufer demgemäß jeweils 3,57 %.

Die Wirksamkeit des notariellen Kaufvertrages wird nicht dadurch berührt, dass vorstehende Bestimmungen ungültig sind oder werden.

Mit Anforderung eines Exposés, werden die oben genannten Geschäftsbedingungen anerkannt.

Erfüllungsort ist Oranienburg

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